Beruf und Pflege vereinbaren

Geschäftsführung ElderCare-Steinfeld
Stefanie Steinfeld
Inhaberin Eldercare-Steinfeld
s.steinfeld@eldercare-steinfeld.de
0049 178 7692586

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

inkl. Honorarvertrag und Rücktrittsregelungen | Stand: 04/2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Schulungs- und Coachingleistungen der ElderCare-Steinfeld Beratungen, Inhaberin Stefanie Steinfeld (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber Unternehmen, Einrichtungen und anderen Organisationen (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (Honorarvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot

2.1ElderCare-Steinfeld Beratungen unterstützt Unternehmen und Einrichtungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mit dem Schwerpunkt Beruf und Pflege. Das Leistungsangebot umfasst:

  • Präsenzveranstaltungen: Vorträge, Seminare, Workshops, Schulungen und Qualifizierungen, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder an vereinbarten Präsenzorten durchgeführt werden.
  • Online-Veranstaltungen: Online-Schulungen, Online-Seminare und digitales Coaching, die per Videokonferenz oder vergleichbarer Technologie erbracht werden.

2.2Die Veranstaltungen behandeln Themen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Unterstützungsangebote für pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, betriebliches Pflege- und Familienmanagement sowie Vitalität und Gesundheit im Arbeitsalltag.

2.3Der genaue Leistungsumfang, die Veranstaltungsform sowie Inhalte und Termine werden im individuellen Honorarvertrag schriftlich festgehalten.

2.4Die Auftragnehmerin erbringt alle Leistungen als selbständige Freiberuflerin. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

2.5Die Auftragnehmerin kann nach Absprache mit dem Auftraggeber einzelne Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter von ElderCare-Steinfeld erbringen lassen. Für deren Qualifikation ist ElderCare-Steinfeld verantwortlich.

§ 3 Honorarvertrag

3.1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot der Auftragnehmerin annimmt oder beide Parteien einen Honorarvertrag unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.2 Honorar und Zahlungsbedingungen

3.2.1Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Honorarvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

3.2.2Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

3.2.3Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen.

3.3 Reisekosten und Nebenkosten

Fahrtkosten werden mit 0,40 EUR pro Kilometer ab dem Wohnort der Auftragnehmerin (64380 Roßdorf) berechnet. Übernachtungskosten und sonstige Reisekosten werden nach vorheriger Absprache und gegen Nachweis erstattet, sofern nicht pauschal vereinbart. Bei Online-Veranstaltungen fallen keine Fahrtkosten an.

3.4 Aufwandspauschalen

Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten sowie Materialkosten sind, sofern nicht bereits im Honorar inkludiert, gesondert im Honorarvertrag auszuweisen.

§ 4 Rücktritt, Stornierung und Absage

4.1Rücktritte und Stornierungen bedürfen stets der Schriftform (Brief oder E-Mail). Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Erklärung bei der Auftragnehmerin.

4.2 Rücktritt mehr als vier Wochen vor Leistungsbeginn

Tritt der Auftraggeber mehr als 3 Monate (90 Kalendertage) vor dem vereinbarten Leistungsdatum zurück, entstehen keine Stornokosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollständig erstattet.

4.3 Rücktritt 4 bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn

Erfolgt der Rücktritt zwischen 4 und 2 Wochen (28 bis 14 Kalendertage) vor dem vereinbarten Leistungsdatum, wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Nettohonorars fällig.

4.4 Rücktritt weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn

Tritt der Auftraggeber weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum zurück oder erscheint nicht zum Termin (No-Show), werden 80 % des vereinbarten Nettohonorars als Stornogebühr fällig. Dies gilt auch bei kurzfristiger Verlegung, die nicht von der Auftragnehmerin veranlasst wurde. Bereits entstandene Kosten wie Spesen, Kopierkosten etc. werden voll in Rechnung gestellt.

4.5 Ersatztermin und Ersatzteilnehmer

Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen oder eine Ersatzperson zu benennen. Die Möglichkeit eines Ersatztermins liegt im Ermessen der Auftragnehmerin und ist von ihrer Verfügbarkeit abhängig. Eine Stornogebühr entfällt bei rechtzeitiger Benennung einer Ersatzperson, spätestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn.

4.6 Ausfall durch Krankheit der Auftragnehmerin

4.6.1Kann die Auftragnehmerin eine vereinbarte Leistung aufgrund eigener Erkrankung nicht erbringen, informiert sie den Auftraggeber schnellstmöglich – in der Regel telefonisch sowie per E-Mail.

4.6.2In diesem Fall wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart oder, wenn möglich, ein Ersatztrainer benannt. Eine Vertretung durch Dritte erfolgt jedoch nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers.

4.6.3Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Veranstaltung vollständig zurückerstattet.

4.6.4Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – insbesondere für entgangene Gewinne, Organisationsaufwände oder Reisekosten der Teilnehmenden – sind bei krankheitsbedingtem Ausfall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4.7 Absage durch die Auftragnehmerin aus sonstigen Gründen

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die die Leistungserbringung unzumutbar machen, gelten die Regelungen aus § 4.6 entsprechend.

§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

5.1Präsenzveranstaltungen: Der Auftraggeber stellt geeignete Räumlichkeiten mit der erforderlichen technischen Ausstattung (Beamer, Leinwand, Moderationskoffer, Flipchart etc.) kostenlos zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Einen Laptop stellt die Auftragnehmerin zur Verfügung.

5.2Online-Veranstaltungen: Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmenden über eine stabile Internetverbindung und geeignete Endgeräte verfügen.

5.3Die Auftragnehmerin stellt die Online-Plattform zur Verfügung. Möglich sind WEBEX, ZOOM und MS Teams. Nach Absprache kann auch eine Online-Plattform des Auftraggebers genutzt werden. Die Wahl der Videokonferenzplattform wird vorab schriftlich vereinbart.

5.4Notwendige Informationen und Unterlagen sind der Auftragnehmerin rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn, zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1Alle von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen, Präsentationen, Handouts und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.

6.2Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7.2Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf www.eldercare-steinfeld.de.

§ 8 Haftung

8.1Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.2Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3Die Auftragnehmerin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Beratungen, Schulungen oder Coachings, da diese auf die Eigenverantwortung des Auftraggebers und der Teilnehmenden setzen.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin (64380 Roßdorf).

9.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.4Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

9.5Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Nebenabreden und Ergänzungen zum Honorarvertrag bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet wurden.

Angebotsreferenz

Das im Honorarvertrag bezeichnete Angebot von ElderCare Steinfeld Beratungen (mit Angebotsnummer und Angebotsdatum) ist ausdrücklicher Bestandteil des Honorarvertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot und diesen AGB hat das Angebot Vorrang, soweit es konkretere Regelungen enthält.

Mit der Unterzeichnung des Honorarvertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich an.

Stornoübersicht (Kurzfassung § 4)

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
Mehr als 3 Monate (90 Tage) vor LeistungsbeginnKeine Stornogebühr. Rücktritt kostenfrei, sofern noch keine Kosten angefallen sind. Bereits entstandene Auslagen (z. B. gebuchte Räume, Druckkosten) werden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
4 bis 12 Wochen vor Leistungsbeginn50 % des vereinbarten Nettohonorars
Weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn100 % des vereinbarten Nettohonorars

ElderCare Steinfeld Beratungen
Stefanie Steinfeld
Heinrich-von-Kleist-Straße 7
64380 Roßdorf

Tel.: 0178 7692586
E-Mail: s.steinfeld@eldercare-steinfeld.de
Web: www.eldercare-steinfeld.de

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